Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang der Anwendung

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen der AHEAD AG und dem Kunden ("Kunde") abgeschlossenen Software as a Service ("SaaS") Hauptvertrag ("Vertrag") für die AHEAD-Lösung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Gegenstand und Durchführung der SaaS-Vertragsdienste für die AHEAD-Lösung. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen im Hauptteil des Vertrages inkl. der Anhänge und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen im Hauptteil des Vertrages Vorrang.
1.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen vom Käufer schriftlich bestätigt werden.

2. Dienstleistungen

2.1 Services sind die Abonnementdienste für die AHEAD-Lösung, die die AHEAD AG dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages über das Angebot oder über www.aheadintranet.com oder eine andere Website, die dem Kunden von Zeit zu Zeit von AHEAD AG mitgeteilt wird, zur Verfügung stellt, wie in der Dokumentation näher beschrieben.
2.2 AHEAD AG erbringt während der Laufzeit des Abonnements die Dienstleistungen und stellt dem Kunden die Dokumentation zu den Bedingungen dieses Vertrages zur Verfügung.
2.3 AHEAD AG wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Services 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme der Zeit während der Wartungsfenster (Updates, Upgrades oder andere Modifikationen) oder geplanter Ausfallzeiten.
2.4 AHEAD AG wird dem Kunden als Teil der Services und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden die grundlegenden vertraglichen Supportleistungen von AHEAD AG zur Verfügung stellen. Der Kunde kann erweiterte Support- oder Beratungsleistungen separat zu den jeweils gültigen Tarifen von AHEAD AG erwerben.

3. Kundendaten

3.1 Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an allen Informationen, die sich auf einen identifizierten oder identifizierbaren Kunden ("Kundendaten") beziehen, und trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität der Kundendaten sowie der Informationen, die sich auf einen identifizierten oder identifizierbaren autorisierten Benutzer ("autorisierte Benutzerdaten") beziehen. Sofern keine andere rechtliche Grundlage für die Nutzung von Kundendaten besteht, willigt der Kunde in die Nutzung der Kundendaten durch AHEAD AG zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen ein.
3.2 Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung von Kundendaten oder autorisierten Benutzerdaten besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden darin, dass AHEAD AG wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die verlorenen oder beschädigten Kundendaten oder autorisierten Benutzerdaten aus der letzten, AHEAD AG zur Verfügung stehenden Sicherung dieser Kundendaten/autorisierten Benutzerdaten wiederherzustellen. Die AHEAD AG ist nicht verantwortlich für Verlust, Zerstörung, Änderung oder Weitergabe von Kundendaten/Berechtigten Benutzerdaten, die durch Dritte verursacht wurden.
3.3 AHEAD AG erkennt an, dass der Kunde als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und die AHEAD AG als Datenverarbeiter in Bezug auf die Kundendaten und autorisierten Benutzerdaten handelt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt (die Begriffe "Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und "Verarbeiter" haben die in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016 / 679 festgelegte Bedeutung). Darüber hinaus:
  • (a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Kundendaten und autorisierte Benutzerdaten außerhalb des EWR oder des Landes, in dem der Kunde oder die autorisierten Benutzer ansässig sind, übertragen oder gespeichert werden dürfen, um die Services und die anderen Verpflichtungen der AHEAD AG aus diesem Vertrag zu erfüllen;
  • (b) der Kunde stellt sicher, dass der Kunde berechtigt ist, die relevanten Kundendaten und autorisierten Benutzerdaten an AHEAD AG zu übertragen, so dass AHEAD AG diese personenbezogenen Daten gemäß diesem Vertrag im Namen des Kunden rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übertragen kann;
  • (c) Der Kunde stellt sicher, dass die betreffenden Dritten über eine solche Nutzung, Verarbeitung und Übertragung gemäß allen geltenden Datenschutzgesetzen informiert wurden und ihre Zustimmung dazu gegeben haben;
  • (d) AHEAD AG verarbeitet die Kundendaten und die Daten autorisierter Benutzer nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrags und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen rechtmäßigen Anweisungen, die der Kunde von Zeit zu Zeit in angemessener Weise erteilt; und
  • (e) Jede Partei ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung der Kundendaten und der autorisierten Benutzerdaten oder deren versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.

4. Drittanbieter

4.1 Der Kunde erkennt an, dass die Services ihm den Zugang zu den Inhalten der Websites Dritter, die Korrespondenz mit diesen und den Kauf von Produkten und Dienstleistungen von Dritten ermöglichen oder erleichtern können. Der Kunde tut dies ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Service Links zu Websites, Diensten oder Feeds Dritter enthalten kann, die mit dem Service verbunden oder für den Service relevant sind. Jegliche Verlinkung vom Service bedeutet nicht, dass die AHEAD AG diese Websites, Services oder Feeds oder deren Inhalte oder Betreiber befürwortet, billigt oder empfiehlt oder für diese verantwortlich ist. Soweit gesetzlich zulässig, schließt die AHEAD AG jegliche Verantwortung oder Haftung für diese Websites, Services oder Feeds aus.
4.2 Durch die Nutzung des Services arbeitet der Service mit einer Reihe von Dienstfunktionen von Drittanbietern wie Microsoft Azure, Microsoft Office 365 oder anderen zusammen. AHEAD AG übernimmt keine Gewährleistung oder Zusicherung hinsichtlich der Verfügbarkeit dieser Funktionen, und der Kunde hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung, Rabatt oder sonstige Entschädigung durch AHEAD AG.

5. Die Verpflichtungen der AHEAD AG

5.1 AHEAD AG verpflichtet sich, dass die Dienstleistungen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation und mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden.
5.2 Die Verpflichtung gemäß Abschnitt 5.1 gilt nicht für den Umfang einer Nichtübereinstimmung, die durch eine Nutzung der Services entgegen den Anweisungen der AHEAD AG oder durch eine Modifizierung oder Änderung der Services durch eine andere Partei als die AHEAD AG oder ordnungsgemäß autorisierte Auftragnehmer oder Vertreter der AHEAD AG verursacht wird. Wenn die Services nicht mit der vorstehenden Verpflichtung übereinstimmen, wird die AHEAD AG auf eigene Kosten alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um eine solche Abweichung unverzüglich zu beheben oder dem Kunden eine alternative Möglichkeit zu bieten, die gewünschte Leistung zu erbringen. Eine solche Korrektur oder ein solcher Ersatz stellt den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden bei einer Verletzung der in Abschnitt 5.1 dargelegten Verpflichtung dar. Ungeachtet des Vorstehenden kann AHEAD AG:
  • (a) garantiert nicht, dass die Nutzung der Services durch den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird; oder dass die Services, die Dokumentation und/oder die Informationen, die der Kunde durch die Services erhält, den Anforderungen des Kunden entsprechen; und
  • (b) ist nicht verantwortlich oder haftbar für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Verluste oder Schäden, die sich aus der Übertragung von Daten über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets, ergeben, und der Kunde erkennt an, dass die Services und die Dokumentation Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die mit der Nutzung solcher Kommunikationseinrichtungen verbunden sind und durch Dritte verursacht werden.
5.3 Der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hindern die AHEAD AG nicht daran, ähnliche Verträge mit Dritten abzuschließen oder selbständig Dokumentationen, Produkte und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, zu nutzen, zu verkaufen oder zu lizenzieren, die denen ähnlich sind, die im Rahmen des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt werden.
5.4 AHEAD AG garantiert, dass sie über alle erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt und diese aufrechterhalten wird, die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind.

6. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde muss:
  • (a) der AHEAD AG zur Verfügung stellen:
    • (i) jede erforderliche Zusammenarbeit im Zusammenhang mit diesem Abkommen und
    • (ii) allen notwendigen Zugang zu den Informationen, die von AHEAD AG benötigt werden, um die Dienste bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Sicherheitszugangsinformationen und Konfigurationsdienste;
  • (b) alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf ihre Aktivitäten im Rahmen dieses Abkommens einhalten;
  • (c) alle anderen in der Vereinbarung festgelegten Kundenpflichten rechtzeitig und effizient erfüllen. Im Falle von Verzögerungen bei der Bereitstellung dieser von den Parteien vereinbarten Unterstützung durch den Kunden kann AHEAD AG den vereinbarten Zeit- oder Lieferplan nach billigem Ermessen anpassen;
  • (d) sicherzustellen, dass die autorisierten Benutzer die Services und die Dokumentation in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung nutzen, und ist für die Verletzung dieser Vereinbarung durch einen autorisierten Benutzer verantwortlich;
  • (e) alle erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die für die AHEAD AG, ihre Auftragnehmer und Vertreter zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich und ohne Einschränkung der Dienstleistungen, erforderlich sind.

7. Vorübergehende Aussetzung

7.1 AHEAD AG ist berechtigt, das Recht des Kunden oder eines autorisierten Benutzers, auf Teile oder die Gesamtheit der Services zuzugreifen oder diese zu nutzen, unmittelbar nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden auszusetzen, wenn AHEAD AG feststellt, dass:
  • (a) die Nutzung der Services oder die Registrierung für die Services durch den Kunden oder einen autorisierten Benutzer
    • (i) ein Sicherheitsrisiko für die Services oder Dritte darstellt,
    • (ii) die Services oder die Systeme oder Inhalte anderer Kunden der AHEAD AG nachteilig beeinflussen können,
    • (iii) die AHEAD AG oder einen Dritten haftbar machen können, oder
    • (iv) betrügerisch sein kann;
  • (b) der Kunde oder ein autorisierter Benutzer gegen die Vereinbarung verstößt, einschließlich wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 15 Geschäftstage im Verzug ist; oder
  • (c) der Kunde seine Geschäftstätigkeit im gewöhnlichen Verlauf eingestellt hat, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern oder eine ähnliche Veräußerung seines Vermögens vorgenommen hat oder Gegenstand eines Konkurs-, Reorganisations-, Liquidations-, Auflösungs- oder ähnlichen Verfahrens wird.
7.2 Wenn AHEAD AG das Recht des Kunden auf Zugang oder Nutzung eines Teils oder der Gesamtheit der Services aussetzt:
  • (a) Der Kunde bleibt für alle Gebühren und Kosten verantwortlich, die ihm bis zum Datum der Aussetzung entstanden sind;
  • (b) der Kunde für alle anwendbaren Gebühren und Entgelte für Services, zu denen er weiterhin Zugang hat, sowie für andere anwendbare Gebühren und Entgelte nach dem Datum der Aussetzung verantwortlich bleibt; und
  • (c) AHEAD AG löscht keine der Kundendaten infolge der Suspendierung des Kunden, es sei denn, dies wird an anderer Stelle in diesem Vertrag festgelegt.
7.3 Das Recht der AHEAD AG, das Zugriffsrecht des Kunden oder eines autorisierten Benutzers auf die Services auszusetzen, gilt zusätzlich zu dem Recht von AHEAD AG, diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 11.2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

8. Vertraulichkeit

8.1 Jede Partei kann Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei erhalten, um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Als vertrauliche Informationen einer Partei gelten nicht Informationen, die:
  • (a) auf andere Weise als durch eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich bekannt ist oder wird;
  • (b) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei befand;
    (c) der empfangenden Partei rechtmäßig von einer dritten Partei ohne Einschränkung der Offenlegung offengelegt wird;
    (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wird, wobei die unabhängige Entwicklung durch schriftliche Beweise nachgewiesen werden kann; oder
    (e) gesetzlich, durch ein zuständiges Gericht oder durch eine Regulierungs- oder Verwaltungsbehörde offengelegt werden muss.
8.2 Jede Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben oder die vertraulichen Informationen der anderen Partei für einen anderen Zweck als die Durchführung dieser Vereinbarung zu verwenden.
8.3 Keine der Parteien ist für Verlust, Zerstörung, Änderung oder Offenlegung von Vertraulichen Informationen verantwortlich, die durch Dritte verursacht wurden.
8.4 Der Kunde erkennt an, dass Einzelheiten der Dienstleistungen und die Ergebnisse von Leistungstests der Dienstleistungen vertrauliche Informationen der AHEAD AG darstellen.
8.5 Die AHEAD AG erkennt an, dass es sich bei den Kundendaten um vertrauliche Informationen des Kunden handelt.
8.6 Die obigen Bestimmungen dieser Klausel 8 überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung, unabhängig davon, wie sie entstanden ist.

9. Schadloshaltung

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, die AHEAD AG gegen Ansprüche, Klagen, Verfahren, Verluste, Schäden, Ausgaben und Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltskosten) zu verteidigen, entschädigen und schadlos zu halten, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Services und/oder der Dokumentation durch den Kunden ergeben, vorausgesetzt, dass
  • (a) Der Kunde wird unverzüglich über einen solchen Anspruch informiert;
  • (b) AHEAD AG bietet dem Kunden auf dessen Kosten eine angemessene Zusammenarbeit bei der Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs an; und
  • (c) der Kunde die alleinige Befugnis erhält, die Forderung zu verteidigen oder zu begleichen.
9.2 Während der Laufzeit dieses Vertrags verteidigt die AHEAD AG vorbehaltlich der Benachrichtigungsbestimmungen in diesem Abschnitt 9 jeden Anspruch Dritter gegen den Kunden, soweit dieser behauptet, dass die Leistungen oder die Dokumentation unmittelbar ein zum Stichtag geltendes Schutzrecht eines Dritten auf dem Gebiet der Europäischen Union, der EFTA-Mitgliedstaaten oder der Schweiz verletzen (der "Schutzrechtsanspruch"). AHEAD AG zahlt dem Kunden den Schadenersatz, die Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die von einem zuständigen Gericht gegen den Kunden rechtskräftig zugesprochen wurden oder die in einer schriftlichen, von AHEAD AG unterzeichneten Vergleichsvereinbarung vereinbart wurden und die direkt dem IP-Anspruch zuzuordnen sind und den Gesamtbetrag der Abonnementgebühr nicht übersteigen.
9.3 Nach der Benachrichtigung über einen IP-Anspruch oder Tatsachen, die zu einem IP-Anspruch führen können, kann die AHEAD AG nach eigenem Ermessen
  • (a) dem Kunden eine Lizenz zur weiteren Nutzung der Dienste zu beschaffen,
  • (b) die Dienste so ändern, dass sie nicht verletzend werden, oder, falls solche Rechtsmittel nicht vernünftigerweise verfügbar sind,
  • (c) diese Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von 10 Werktagen gegenüber dem Kunden ohne zusätzliche Haftung oder Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz oder anderen zusätzlichen Kosten an den Kunden zu beenden.
9.4 Die in diesem Abschnitt dargelegten Entschädigungsverpflichtungen gelten nur, wenn
  • (a) Der Kunde benachrichtigt AHEAD AG umgehend nach Kenntnisnahme oder Erhalt eines IP-Anspruchs;
  • (b) der Kunde der AHEAD AG die von der AHEAD AG erbetene angemessene Unterstützung bei der Verteidigung und Beilegung des IP-Anspruchs leistet;
  • (c) der Kunde AHEAD AG das ausschließliche Recht zur Kontrolle und die Befugnis zur Beilegung von IP-Ansprüchen einräumt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Prozessführung im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, die Durchführung aller Verfahrenshandlungen und/oder die Erteilung von Anweisungen an den Kunden, wobei der Kunde jedoch das Recht hat, sich auf eigene Kosten an der Angelegenheit zu beteiligen; und
  • (d) der Kunde ein Verschulden oder eine Haftung der AHEAD AG oder seiner selbst nicht anerkennt.
9.5 AHEAD AG ist nicht schadenersatzpflichtig, und der Kunde ist verpflichtet, AHEAD AG für alle Schäden im Zusammenhang mit einem IP-Anspruch schadlos zu halten, wenn ein solcher IP-Anspruch durch einen solchen IP-Anspruch verursacht wird oder daraus resultiert:
  • (a) die Kombination oder Nutzung der Dienste durch den Kunden mit anderer Software oder Diensten, Produkten oder Daten, wenn ein solcher Anspruch oder eine solche Handlung durch eine Unterlassung einer solchen Kombination oder Nutzung vermieden worden wäre;
  • (b) eine Änderung der Dienstleistungen oder der Dokumentation durch eine andere Person als die AHEAD AG oder ihre Unterauftragnehmer; ODER
  • (c) die Nutzung der Dienstleistungen oder der Dokumentation durch den Kunden in einer Weise, die den Anweisungen, die dem Kunden erteilt wurden, zuwiderläuft oder nicht mit den Bestimmungen dieses Vertrags übereinstimmt.
9.6 Die Rechte und Pflichten zur Schadloshaltung gemäß diesem Abschnitt sind die einzigen und ausschließlichen Verpflichtungen von AHEAD AG und die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf einen IP-Anspruch.

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Vorbehaltlich Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und zwingender gesetzlicher Vorschriften und sofern nicht ausdrücklich anders im Vertrag festgelegt, übernimmt AHEAD AG keine Haftung (einschließlich jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) für direkte oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn oder jeglicher spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, unabhängig von der Form der Handlung, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Produkthaftung oder anderweitig, selbst wenn der Kunde auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
10.2 In jedem Fall entspricht die Obergrenze der Schadenersatzleistung im Rahmen der gebrochenen Vereinbarung maximal zwölf Monatszahlungen der betreffenden Einzelvereinbarung.

11. Laufzeit und Beendigung

11.1 Der Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens und läuft bis zum Ende der Vertragslaufzeit, sofern er nicht wie in dieser Klausel 11 vorgesehen gekündigt wird. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate (jeweils ein Verlängerungszeitraum), es sei denn:
  • (a) jede Partei die andere Partei mindestens 60 Werktage vor Ablauf der Erstbezugsdauer oder einer Verlängerungsperiode schriftlich von der Kündigung in Kenntnis setzt; in diesem Fall endet dieses Abkommen mit dem Ablauf der anwendbaren Erstbezugsdauer oder Verlängerungsperiode; oder
  • (b) anderweitig in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Abkommens beendet wird.
11.2 Unbeschadet aller anderen ihr zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsmittel kann jede Partei die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn
  • (a) die andere Partei es versäumt, einen gemäß der Vereinbarung geschuldeten Betrag am Fälligkeitsdatum für die Zahlung zu zahlen, und nicht weniger als 60 Tage, nachdem sie schriftlich zur Zahlung aufgefordert wurde, in Verzug bleibt;
  • (b) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine andere Bestimmung der Vereinbarung begeht, der nicht wieder gutzumachen ist, oder (wenn ein solcher Verstoß wieder gutzumachen ist) diesen Verstoß nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung wieder gutzumachen vermag;
  • (c) wenn von dieser anderen Vertragspartei oder in Bezug auf diese andere Vertragspartei Schritte, Anträge, Anordnungen, Verfahren oder Ernennungen im Hinblick auf eine Pfändung, Zwangsvollstreckung, einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit Gläubigern, eine Liquidation, Auflösung, Verwaltung, Zwangsverwaltung (verwaltungsmäßig oder anderweitig) oder einen Konkurs unternommen oder vorgenommen werden, oder wenn diese andere Vertragspartei nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen, oder wenn ein Ereignis eintritt, das nach dem anwendbaren Recht einer Rechtsordnung, der sie unterliegt, eine ähnliche Wirkung hat wie eines der in diesem Abschnitt 14.2(c) genannten Ereignisse.
11.3 Bei Beendigung des Abkommens aus irgendeinem Grund:
  • (a) Alle im Rahmen des Abkommens erteilten Lizenzen erlöschen sofort;
  • (b) Jede Partei gibt Ausrüstungen, Eigentum, Dokumentationen und andere Gegenstände (und alle Kopien davon), die der anderen Partei gehören, zurück und macht von ihnen keinen weiteren Gebrauch;
  • (c) AHEAD AG ist berechtigt, in ihrem Besitz befindliche Kundendaten zu vernichten oder anderweitig zu veräußern, es sei denn, AHEAD AG erhält spätestens zehn Tage nach Inkrafttreten der Kündigung dieses Vertrags eine schriftliche Aufforderung, dem Kunden die jeweils aktuellste Sicherungskopie der Kundendaten zuzustellen. AHEAD AG unternimmt angemessene kommerzielle Anstrengungen, um dem Kunden die Sicherungskopie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer solchen schriftlichen Aufforderung zu liefern, vorausgesetzt, dass der Kunde zu diesem Zeitpunkt alle bei und aufgrund der Kündigung ausstehenden Gebühren und Entgelte (unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt der Kündigung fällig sind oder nicht) bezahlt hat. Der Kunde hat alle angemessenen Kosten zu tragen, die AHEAD AG durch die Rückgabe oder Entsorgung von Kundendaten entstehen; und
  • (d) Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts auf Schadenersatz in Bezug auf eine Verletzung des Abkommens, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand, bleiben unberührt oder präjudiziert.

12. Höhere Gewalt

12.1 AHEAD AG haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags nicht, wenn sie durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskonflikte (unabhängig davon, ob die Belegschaft der AHEAD AG oder eine andere Partei betroffen ist) an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags oder an der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit gehindert oder verzögert wird, Ausfall eines Versorgungsdienstes oder Transport- oder Telekommunikationsnetzwerks, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Unruhen, böswillige Beschädigung, Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Verzug der AHEAD AG oder von Subunternehmern, vorausgesetzt, dass der Kunde über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informiert wird.

13. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht der Schweiz und sind nach diesem auszulegen. Das Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

14. Gerichtsbarkeit

Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die ordentlichen Gerichte am Sitz von AHEAD AG in der Schweiz und, nach Wahl von AHEAD AG, die ordentlichen Gerichte am Sitz des Kunden die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

Zieh in dein neues digitales Zuhause

Schau dir an, wie ahead die Kommunikationsweise deines Unternehmens verändern kann.
Teste jetzt kostenlos und unverbindlich oder kontaktiere uns für eine Einführung.